Angebot des Monats
Präqualifizierung
Seit dem Wegfall des alten Zulassungsverfahrens müssen die Leistungserbringer von Hilfsmitteln vor jedem Vertragsabschluss mit einer gesetzlichen Krankenkasse ihre Eignung, d.h. die Fachkunde und Leistungsfähigkeit, gesondert nachweisen. Die Anforderungen an die entsprechenden Nachweise können von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren, so dass theoretisch gegenüber allen noch existierenden ca. 160 Krankenkassen gesonderte Nachweise zu erbringen sind.Dass sich diese Form des Einzelnachweises in der Praxis noch nicht durchgesetzt hat, ist allein (...) der Tatsache geschuldet, dass die meisten Krankenkassen eine solche eigenständige Überprüfung der Eignung überhaupt nicht durchführen wollen bzw. nicht über die hierfür erforderlichen personellen Ressourcen verfügen. Sie setzen vielmehr auf das vom Gesetzgeber als Alternative zu den Einzelprüfungen vorgesehene Präqualifizierungsverfahren.
Die Präqualifizierung führt zu mehr Transparenz und Planungssicherheit im Hilfsmittelbereich und bietet bei der zu erwartenden einheitlichen Nutzung durch alle gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
